Anlage 5
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Name der Schule, Anschrift
Information
zur Durchführung von Corona-Schnelltests
und Einwilligungserklärung
Zwecks Negativnachweis für den Zutritt zum Schulgelände und zum Schulgebäude sowie zur Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 werden zur Feststellung, ob eine akute COVID-19-Infektion bei Ihnen bzw. Ihrem Kind vorliegt, seitens der Schule regelmäßig Corona-Schnelltests angeboten. Durch die Teilnahme an den Tests entstehen für Sie keine Kosten.
Die Tests werden in der Schule durch die Schüler selbst unter Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt.
Bei dem verwendeten Test handelt es sich um einen sog. kurzen Nasenabstrich. Alle Details zum Test und zur Durchführung des Tests sind zu finden auf der Homepage:
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.
Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, also auf eine akute COVID-19-Infektion hinweisen, ist die Testperson nach der für den jeweiligen Landkreis oder die Kreisfreie Stadt geltenden Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (gleichlautende Allgemeinverfügungen existieren in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten Sachsens; bitte informieren Sie sich bei Bedarf auf dem jeweiligen Internetauftritt) verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern. Minderjährige Personen werden nach einem positiven Testergebnis räumlich separiert und sind umgehend durch einen Personensorgeberechtigten abzuholen. Schulische Aufsichtspflichten bestehen bis zum Zeitpunkt der Abholung fort. Zusätzlich ist die Testperson verpflichtet, das jeweils zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis in Kenntnis zu setzen. Das Gesundheitsamt trifft dann die weiteren Anordnungen. Auch die Schule ist im Falle eines positiven Testergebnisses dazu verpflichtet, das jeweils zuständige Gesundheitsamt unter Angabe der Kontaktdaten zu unterrichten.
Der Widerruf der Einwilligung ist gegenüber der Schule vorzunehmen.
Einwilligung:
Hiermit willige ich in die Durchführung der Tests zum Zweck der Feststellung einer etwaigen COVID-19-Infektion und im Weiteren zur Verhinderung der Ausbreitung dieser Krankheitein.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Schule widerrufen werden.
Mir ist bewusst, dass im Falle eines positiven Testergebnisses eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt besteht. Ein etwaiger Widerruf der Einwilligung lässt diese gesetzliche Meldepflicht nicht entfallen.
Name und Anschrift derTestperson: ________________________________________________
Unterschrift bei Volljährigkeit derTestperson:
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Ort, Datum, Unterschrift der volljährigen Testperson
Unterschrift bei Minderjährigkeit der Testperson:
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Ort, Datum, Unterschrift einer/einesPersonensorgeberechtigten
Auf Verlangen ist der volljährigen Testperson oder der/dem Personensorgeberechtigten eine Kopie der unterschriebenen Einwilligungserklärung auszuhändigen.
Infos zur 2. Fremdsprache für die 5.- Klässler
Zur Entscheidungshilfe stehen unter dem folgenden Link nähere Informationen zum Thema 2. Fremdsprache ab Klasse 6.
https://www.dropbox.com/sh/3awdrroocld1oz6/AACHXIDkuejnI5M3VHY7d2Xra?dl=0